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Informationspflicht für Blei als besonders besorgniserregender Stoff

Am 27. Juni 2018 wurde Blei als besonders besorgniserregender Stoff in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Die CAS-Nummer von Blei lautet: 7439-92-1. Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung sind wir als Lieferant von Erzeugnissen, deren Massenanteil an Blei 0,1 Prozent überschreitet, verpflichtet, Ihnen als Kunden mitzuteilen, dass die gelieferten Produkte Blei beinhalten.

Folgende von uns gelieferte Automatenstähle enthalten Blei mit einem Massenanteil
von über 0,1 Prozent:                  11SMnPb30 und 11SMnPb37

Massives Bleimetall gilt als reproduktionstoxisch, wenn die Konzentrationsgrenze von
0,3 % Massenprozent überschritten wird. Dies ist jedoch keine neue Erkenntnis, sondern bereits seit Jahren bekannt und u.a. in speziellen Arbeitsschutzgesetzgebungen berücksichtigt.

Die Aufnahme von Blei in die REACH-Kandidatenliste bedeutet nicht, dass eine unmittelbare Gefahr von bleihaltigen Werkstoffen ausgeht. Ziel ist vielmehr weitere Informationen zu sammeln und neue Erkenntnisse zu gewinnen, so dass die Verwendung von Blei zulassungspflichtig werden kann.

Gegenwärtig bleibt Blei ein wichtiges Legierungselement für Automatenstähle. Bleihaltige Werkstoffe sind langerprobte Legierungssysteme, die eine Reihe technologischer Vorteile bieten. Dabei wird Blei in den einschlägigen Normen für Automatenstähle – insbesondere der aktuellen DIN EN ISO 683-4:2018-09- ausdrücklich als Legierungselement aufgeführt.

Ebenso davon betroffen sind folgende NE-Metallhalbzeuge:

AlCuMgPb, AlMgSiPb, AlCuBiPb, AlCu4PbMgMn, AlMg1SiPb, CuSn7Zn4Pb7-C (RG7), CuSn5ZnPb5-C (RG5), CuSn12-C, CuSn11Pb2-C, CuSn10-C, CuSn10Zn (RG10), CuSn10Pb10-C, CuSn7Pb15-C, CuZn39Pb3 (MS58), CuZn36Pb2As, CuZn37Mn3Al2PbSi, CuZn35Ni3Mn2AlPb.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Ihr Jos. Busch Team